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   VGH Bayern, 21.04.1998 - 9 B 92.3454   

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https://dejure.org/1998,16401
VGH Bayern, 21.04.1998 - 9 B 92.3454 (https://dejure.org/1998,16401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.1998 - 9 B 92.3454 (https://dejure.org/1998,16401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 1998 - 9 B 92.3454 (https://dejure.org/1998,16401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Fischerei - Hausenten (weiße Pekingenten), wildlebende Vögel

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20

    Naturschutzverordnung bezüglich eines Binnensees; formelle Anforderungen, insbes.

    Zu den Grundflächen zählen auch Wasserflächen (VGH München, Urteil vom 21. April 1998 - 9 B 92.3454 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Aussetzen; Eingewöhnung; Eingriffsbefugnis; ökologisch Erfordernisse;

    Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem von der Antragstellerin in Bezug genommenen Urteil vom 21. April 1998 - 9 B 92.3454 - ausgeführt, dass die Zufütterung von Hausenten im Gegensatz zu Wildenten, die rd.
  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der

    Es bedarf daher keiner tatsächlichen Schädigung der Schutzgüter, sondern es reicht schon die Möglichkeit einer Schädigung aus (vgl. zum Eingriff VGH München, Urteil vom 21. April 1998 - 9 B 92.3454 -, BeckRS 2005, 29092; Gassner/Bendomir/Kahlo/Schmidt-Räntsch BNatSchG a. F., Kommentar, 2. Aufl., § 18 Rn. 8), soweit sie nicht von rein theoretischer Art ist.
  • VG Würzburg, 13.09.2011 - W 4 K 10.561

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung; Wohl der Allgemeinheit; Trainingsparcours;

    Zwar unterfällt die Wasserfläche dem Begriff der Grundfläche (VGH München, U.v. 21.04.1998, 9 B 92.3454, ).
  • VG Schleswig, 02.12.2019 - 1 B 77/19

    Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts; Definition des Begriffs

    Es bedarf daher keiner tatsächlichen Schädigung der Schutzgüter, sondern es reicht schon die Möglichkeit einer Schädigung aus (vgl. zum Eingriff VGH München, Urteil vom 21. April 1998 - 9 B 92.3454 -, BeckRS 2005, 29092; Gassner/Bendomir/Kahlo/Schmidt-Räntsch BNatSchG a. F., Kommentar, 2. Aufl., § 18 Rn. 8), soweit sie nicht von rein theoretischer Art ist.
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